3. 3.1 Gegenstand der Beurteilung ist der Vorwurf des Beschwerdeführers, wonach sich die verantwortlichen Mitarbeitenden der BVD und der SID im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Einweisungsverfügung der Freiheitsberaubung, des Amtsmissbrauchs (in der Anzeige als «Dienstleistungsverweigerung» umschrieben) und der üblen Nachrede/der Verleumdung (in der Anzeige als «Diskriminierung» bezeichnet) schuldig gemacht haben sollen. 3.2 Der wesentliche Sachverhalt lässt sich gestützt auf die Akten wie folgt zusammenfassen: