ein angebliches «ausseramtliches Strafdelikt» im Zusammenhang mit dem Beschwerdeentscheid der SID vom 29. Juli 2019, der ohnehin erst nach Anzeigeeinreichung erging, rügt. Nicht eingetreten werden kann ferner auf die diversen Genugtuungs- und Entschädigungsbegehren wegen angeblich fehlerhafter Handlungen der Steuerbehörde, der SID, der BVD oder der Generalstaatsanwaltschaft resp. der im vorliegenden Strafverfahren zuständigen Staatsanwaltschaft. Diese sind öffentlich-rechtlicher Natur und können nicht adhäsionsweise im Strafverfahren beurteilt werden.