3 Hauptverhandlung. Sie teilte mit, dass sie wegen Bluthochdrucks nicht an der Verhandlung erscheinen, jedoch eine Vertretung schicken werde. Auf dieses Schreiben hat die zuständige Gerichtspräsidentin nicht reagiert, sondern den Hauptverhandlungstermin vom 30. September 2020 abgewartet, was als treuwidrig qualifiziert werden muss (vgl. Art. 3 Abs. 2 StPO).