1. Mit Verfügung vom 30. September 2020 entschied das Regionalgericht Berner Ju- ra-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) was folgt: 1. Der Strafbefehl Nr. BJS 20 3199 der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 12.05.2020 ist infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen. 2. Die durch die Einsprache entstandenen zusätzlichen Kosten von CHF 250.00 werden A.________ auferlegt. Es werden keine zusätzlichen Kosten erhoben. 3. Die Strafakten gehen an die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zur Rechnungsstellung und Archivierung.