Urteile des Bundesgerichts 1B_111/2015 vom 20. August 2015 E. 2.4 und 3.2; 1B_685/2011 vom 23. Februar 2012 E. 3.4). Der Beschwerdeführer ist bereits wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, mehrfacher Sachbeschädigung und Hinderung einer Amtshandlung vorbestraft. Es besteht bei ihm daher eine gegenüber dem Durchschnittbürger zumindest leicht erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür, dass er sich in ähnlicher Weise