Dazu können insbesondere vor oder während eines Prozesses abgegebene Äusserungen eines Richters zählen, die den Schluss zulassen, dass sich dieser bereits eine feste Meinung über den Ausgang des Verfahrens gebildet hat (BGE 134 I 238 E. 2.1 mit Hinweisen). 4.2 Wie sich aus dem Protokoll der Fortsetzungsverhandlung vom 6. Oktober 2020 ergibt, hat die Gesuchsgegnerin die Beweisanträge des Gesuchstellers (Expertise; Einvernahme des Zeugen D.________) in antizipierter Beweiswürdigung abgewiesen, da die Frage eines Schadens – den die Beweisanträge des Gesuchstellers überwiegend betrafen – angesichts der Definition des Unfallbegriffs nach Art.