2 3. 3.1 Der Gesuchsteller führt zur Begründung des Ausstandsgesuchs zusammengefasst aus, in der Begründung der Abweisung der Beweisanträge habe die Gesuchsgegnerin gesagt, dass sie in der Urteilsbegründung noch einmal darauf zurückkommen werde, was ein Unfall sei. Das deute darauf hin, dass die Gesuchsgegnerin ihr Urteil schon gefällt habe, bevor der Verteidiger plädiert habe. Die Gesuchsgegnerin sei in der Sache befangen.