3. Dem Beschuldigten 1 wird für seine Aufwendungen im Verfahren eine Entschädigung von CHF 2'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Dem Beschuldigten 2 wird für seine Aufwendungen im Verfahren eine Entschädigung von CHF 2'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.