Auch die Beschwerdeführerin scheint – zu Recht – nicht mehr davon auszugehen, dass eine Rechtsnachfolge stattgefunden hat. Wenn eine (ggf. geschädigte) juristische Person vor oder im Laufe eines Strafverfahrens Gegenstand einer Fusion, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensübertragung wird, so ist die neue respektive übernehmende Gesellschaft grundsätzlich – wenn überhaupt – mittelbar ver-