158 nicht zur Anwendung (NIGGLI, in: Basler Kommentar Strafrecht II, 4. Aufl. 2018, N. 9 zu Art. 158 StGB). 4.2 Die Beschwerdeführerin bringt – soweit für die vorliegende Streitfrage relevant – vor, der von der Staatsanwaltschaft herangezogene BGE 140 IV 162 sei nicht einschlägig, da es nicht um die Rechtsnachfolge in die Verfahrensrechte gehe. In BGE 140 IV 162 habe sich die Anzeigerin bereits zwei Jahre vor der Fusion als Privatklägerin konstituiert.