_ AG ist Gegenstand der Untersuchung. Bezüglich der weiteren vorgeworfenen Zahlungen ist demgegenüber ausschliesslich die I.________ AG die unmittelbar geschädigte Person, da diese Zahlungen aus ihrem Vermögen ausgelöst wurden. Zwar wurde die I.________ AG zwischenzeitlich gelöscht; infolge Fusion sind die Aktiven und Passiven der I.________ AG auf die E.________ SA übergegangen. Diese Fusion führt gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts jedoch nicht zu einer Rechtsnachfolge der Verfahrensrechte bei der E.________ SA (vgl. BGE 140 IV 162). Eine unmittelbare Schädigung resp. Privatklägerstellung der E.__