__ AG sowie andererseits die Zahlungen zwischen 25. August 2015 und 15. September 2015 in der Höhe von insgesamt CHF 708’665.05 von der I.________ AG an die J.________ AG oder K.________ GmbH. Beim Vorwurf der «Provisionszahlung» ist, zumindest gemäss aktuellem Untersuchungsstand, die unmittelbar geschädigte Person die E.________ SA, da sie die Vermögensinhaberin war. Die Argumentation der Beschuldigten, bei dieser Zahlung handle es sich – wirtschaftlich betrachtet – um eine Leistung der Verkäufer der Aktien der I.________ AG an die J.________ AG ist Gegenstand der Untersuchung.