4 nun vielerorts Beantragten, nämlich ein Gespräch mit Herrn C.________ bei uns zu Hause fähren (richtig: führen) zu können. Die Ausführungen in der Eingabe vom 5. Oktober 2020 vermögen die Folgerungen der Staatsanwaltschaft, wonach die von der Beschwerdeführerin erhobenen Vorwürfe gesamthaft als nicht wirklich nachvollziehbar erscheinen würden, nicht zu ändern. Im Gegenteil ist auch für die Beschwerdekammer nicht erkennbar, was die Beschwerdeführerin mit diesen bewirken möchte.