Anschliessend hält sie fest: ... Weil eben, wie gesagt und von Autoren Paul C. Martin angeprangert, nichts geändert wird. Der / mein Antrag, dass über das (für die Welt wichtige) Finanzland Schweiz allernötigsten Änderungen, über die dritte Gewalt angeordnet, vollzogen werden müssen, liegt beim Schweizerischen Bundesgericht. Mit und über diesen Antrag und dessen Anhandnah- me-Verfügung und nachfolgender greifender Gesetzesänderungen (zuerst einmal im Schweizer Gesetz) entsteht der erste Schritt in die richtige Richtung. Aber – beim BG – habe ich diesbezüglich auch zu bedenken gegeben, dass «es den ersten, die so handeln, von den Hunden gefressen werden.