3. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Vertretung des Gesuchstellers im Ausstandsverfahren mit CHF 883.15 (inkl. Auslagen und MWST). Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die Entschädigung von CHF 883.15 (inkl. Auslagen und MWST) und dem amtlichen Rechtsbeistand die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 86.15, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.