2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens (geführt unter den Nummern BK 20 230 und BK 20 412), bestimmt auf insgesamt CHF 1'200.00, werden je hälftig dem Kanton Bern und dem Gesuchsteller auferlegt. Die Verfahrenskosten, welche unter der Verfahrensnummer BK 20 230 angefallen sind (CHF 600.00) trägt der Kanton Bern, diejenigen unter der Verfahrensnummer BK 20 412 (CHF 600.00) werden dem Gesuchsteller auferlegt.