Der Stundenansatz für amtlich bestellte Anwälte beträgt CHF 200.00 (Art. 1 der Verordnung über die Entschädigung der amtlichen Anwältinnen und Anwälte [EAV; BSG 168.711]). Daraus resultiert ein amtliches Honorar von CHF 883.15 (inkl. Auslagen und MWST). Das volle Honorar beläuft sich auf