In dieser Konstellation wird die Entschädigung des amtlichen Rechtsbeistands demzufolge von der Beschwerdekammer festgelegt. Der amtliche Rechtsvertreter hat im Verfahren BK 20 230 (recte im vorliegenden Verfahren BK 20 412) eine Parteientschädigung von CHF 900.00 zuzüglich MWST beantragt (4 Stunden à CHF 220.00 und Auslagen von CHF 20.00). Der von ihm geltend gemachte Aufwand von 4 Stunden scheint für das Ausstandsverfahren angemessen. Die aufgeführten Spesen von CHF 20.00 geben ebenfalls zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Stundenansatz für amtlich bestellte Anwälte beträgt CHF 200.00 (Art.