BGE 134 I 20 E. 4.3.2 [= Pra 2008 Nr. 73]). 5.2 Das Ausstandsgesuch ist entgegen der Ansicht des Gesuchstellers verspätet gestellt worden. Der Gesuchsteller bzw. sein Rechtsvertreter hatte – wie er selber darlegt – die Verfügung der Verfahrensleitung betreffend Beweisanträge vom 20. Mai 2020 (amtliche Akten PEN 19 275 pag. 319 ff.) am 25. Mai 2020 erhalten (amtliche Akten PEN 19 275 pag. 323). Der 25. Mai 2020 war ein Montag. Das Ausstandsgesuch stellte er zehn Tage später anlässlich der Hauptverhandlung von Donnerstag, 4. Juni 2020.