4 rung – davon habe ausgegangen werden müssen, dass er resp. das Gesamtgericht nicht mehr zu einem anderen Ergebnis gelangen würde, würden denn die Anträge an der Hauptverhandlung wiederholt. Im Übrigen sei das Ausstandsgesuch unverzüglich und demnach nicht verspätet gestellt worden: Die Verfügung vom 20. Mai 2020 sei Rechtsanwalt B.________ erst am 25. Mai 2020 zugestellt worden, also bloss sieben Arbeitstage vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung; zudem sei dazwischen noch das Pfingstwochenende gewesen.