Das rechtliche Gehör des Gesuchstellers wurde somit gewahrt und die Gehörsverletzung ist beseitigt. Die Stellungnahme des Gesuchstellers vom 13. Oktober 2020 wurde den Parteien mit Verfügung vom 15. Oktober 2020 zugestellt, verbunden mit dem Hinweis, dass allfällige Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert 5 Tagen seit Zustellung, einzureichen seien. Am 19. Oktober 2020 teilte der Gesuchsgegner mit, dass er auf das Einreichen einer weiteren Stellungnahme verzichte.