2. Es habe der Gerichtspräsident C.________ in den Ausstand zu treten. 2 3. Es seien die Verfahrenskosten für das vorliegende und für das Verfahren BK 20 230 auf die Staatskasse zu nehmen. 4. Es sei dem Anwalt des Betroffenen eine Parteientschädigung von CHF 900.00 (zzgl. MwSt) auszurichten. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.