(nachfolgend: Regionalgericht), dass der Gesuchsgegner nicht in den Ausstand trete und das Gericht bis zum Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) in unveränderter Besetzung weitertage. Gleichentags verlängerte es die stationäre therapeutische Massnahme gegenüber dem Gesuchsteller um weitere fünf Jahre. Am 8. Juni 2020 verfügte der Gesuchsgegner was folgt: 1. Es wird festgestellt, dass die amtliche Verteidigung anlässlich der Hauptverhandlung vom 04.06.2020 vorfrageweise beantragt hat, dass der unterzeichnende Gerichtspräsident in den Ausstand zu treten habe.