1. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 4. Juni 2020 im Verfahren PEN 19 275 liess A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) durch seinen amtlichen Rechtsbeistand, Rechtsanwalt B.________, im Rahmen der Vorfragen ein Ausstandsgesuch gegen Gerichtspräsident C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) stellen. Nach Beratung beschloss das C.________ (nachfolgend: Regionalgericht), dass der Gesuchsgegner nicht in den Ausstand trete und das Gericht bis zum Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) in unveränderter Besetzung weitertage.