10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden unter solidarischer Haftbarkeit den Beschwerdeführern 1-3 auferlegt und mit der vom Beschwerdeführer 1 geleisteten Sicherheit von CHF 1'000.00 verrechnet. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen.