Am 10. September 2020 reichte der Beschwerdeführer 1 im eigenen Namen sowie namens der Beschwerdeführerinnen 2 und 3 unter Bezugnahme auf diverse Unterlagen Strafanzeige ein gegen die Beschuldigte 2 und deren zuständigen Mitarbeiter, insbesondere den Beschuldigten 1. Die Beschwerdeführer 1-3 machen sinngemäss geltend, dass sich die Angezeigten durch ihre Vorgehensweise in Bezug auf den COVID-Kredit und ihre diesbezügliche Meldung bei der MROS sowie die Beendigung des Vertragsverhältnisses der arglistigen Vermögensschädigung, unwahren Angaben über ein kaufmännisches Gewerbe, ungetreuen Geschäftsbesorgung, Verleumdung und üblen Nachrede schuldig gemacht hätten.