Im Frühling 2020 beantragte er bei der Beschuldigten 2 für die Beschwerdeführerin 2 einen COVID-Kredit, welcher anfangs April 2020 in der Höhe von CHF 500'000.00 gutgeheissen wurde. Nach Gewährung des Kredits sperrte die Beschuldigte 2 am 3. April 2020 das Bankkonto und kündigte den Vertrag mit der Beschwerdeführerin 2, obschon nur rund CHF 30'800.00 des Kredits benutzt werden konnten. Der Restbetrag des Kredits ist seither blockiert.