3 einzutreten, als diese vom Beschwerdeführer 1 betreffend die angeblich gegenüber der Beschwerdeführerin 2 begangenen Delikte (unwahre Angaben über kaufmännisches Gewerbe; ungetreue Geschäftsführung) erhoben wurde. Insoweit fehlt es dem Beschwerdeführer 1 als Gesellschafter der Beschwerdeführerin 2 an einer Beschwer. Soweit weitergehend ist auf die Beschwerde – unter Vorbehalt des Nachstehenden – einzutreten. 2.4 Der Streitgegenstand ist durch das Anfechtungsobjekt begrenzt.