Die Beschwerdeführer 1-3 machen gemäss ihrer Strafanzeige eine arglistige Vermögensschädigung, unwahre Angaben über kaufmännisches Gewerbe, ungetreue Geschäftsbesorgung, Verleumdung und üble Nachrede, angeblich begangen durch die Beschuldigten 1 und 2, geltend. Aus dem angezeigten Sachverhalt ergibt sich, dass die geltend gemachten Delikte ausschliesslich den Beschwerdeführer 1 resp. die Beschwerdeführerin 2 betreffen (Kündigung des der Beschwerdeführerin 2 gewährten COVID-Kreditvertrags und anschliessende Meldung des Beschwerdeführers 1 und der Beschwerdeführerin 2 bei der Meldestelle für Geldwäscherei; vgl. E. 4.1 f. hiernach).