Am 14. Oktober 2020 reichten die Beschwerdeführer 1-3 eine weitere Eingabe, datierend vom 12. Oktober 2020 ein (persönliche Abgabe durch den Beschwerdeführer 1). Mit Verfügung vom 19. Oktober 2020 stellte die Verfahrensleitung fest, dass die Sicherheitsleitung fristgerecht geleistet worden ist. Der Beschwerdeführer 1 wurde darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache in der Region Bern-Mittelland Deutsch sei. Das Rechtsmittelverfahren werde in der gleichen Sprache geführt. Dem Beschwerdeführer 1 sei es unbenommen, seine Eingaben in französischer Sprache zu machen.