(Beschuldigter 1) und die B.________ AG (Beschuldigte 2) initiierte Strafverfahren wegen arglistiger Vermögensschädigung, unwahrer Angaben über kaufmännisches Gewerbe, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Verleumdung und übler Nachrede nicht an die Hand. Hiergegen erhoben die Beschwerdeführer 1-3 mit undatierter Eingabe (persönliche Abgabe durch den Beschwerdeführer 1 beim Obergericht: 5. Oktober 2020) Beschwerde. Sie stellten sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1 und 2 zu eröffnen.