Eine Kollisionsgefahr und damit Grund, nach links auszuweichen, ist eben nur dann plausibel, wenn sich B.________ schon vor dem Abbiegen des Autos auf dessen Spur befunden hat. Dies ist auch die einzig nachvollziehbare Erklärung für den im Bericht des UTD festgehaltenen Kollisionspunkt. Demnach kollidierte B.________ noch vor Erreichen der Kreuzung mit der rechten Autofront von A.________.»