Als er bemerkt habe, dass der Beschuldigte wider Erwarten nicht angehalten habe, habe er mit lautstarken Zurufen auf sich aufmerksam gemacht und sein Fahrrad an den linken Fahrbahnrand gelenkt, um eine Kollision mit dem vermeintlich geradeaus fahrenden PW zu verhindern. Er habe sich spontan für ein Ausweichmanöver nach links entschieden, weil er bereits längere Zeit auf der Strassenmitte eingespurt gewesen sei und keine Kollision mit dem rechts hinter ihm fahrenden Fahrzeug des Zeugen G.________ habe riskieren wollen.