3. Folgende Elemente des Unfallhergangs vom 21. September 2019 sind unbestritten: Der Beschwerdeführer fuhr mit seinem Fahrrad auf dem Kürzegrabenweg in Sutz von der Hauptstrasse herkommend Richtung Strandweg. Bei der nächsten Kreuzung (mit Rechtsvortritt) wollte er links in den Wannenbrettweg abbiegen. Zu diesem Zweck spurte er auf der Mitte der Fahrbahn ein. Gleichzeitig näherte sich vom Wannenbrettweg her der Beschuldigte und wollte nach rechts in den Kürzegrabenweg abbiegen. Während dieses Manövers kam es zur Kollision zwischen den beiden Verkehrsteilnehmern: