__ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 26. September 2020 Beschwerde. Er beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und das Verfahren sei zu dessen Weiterführung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse. Die Generalstaatsanwaltschaft bezog am 23. Oktober 2020 zur Beschwerde Stellung und beantragte dabei deren kostenfällige Abweisung. Der Beschuldigte liess sich innert Frist nicht vernehmen.