1. Am 21. September 2019 ereignete sich in Sutz ein Verkehrsunfall, bei dem A.________ als Lenker eines Personenwagens mit dem Fahrradfahrer B.________ kollidierte. Letzterer stellte am 15. November 2020 Strafantrag gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen fahrlässiger Körperverletzung. Am 27. August 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren ein. Gegen die Einstellung erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 26. September 2020 Beschwerde.