Am 22. Juni 2020 sei er erneut verhaftet worden, weil er nach einem bewilligten Ausgang zu spät in die Klinik zurückgekehrt sei. Seit Herbst 2019 sei kein Verhalten bekannt, welches Gegenstand einer Strafuntersuchung sein könnte. Die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr für angeblich strafbare Handlungen im Spätsommer 2019 sei erst im März 2020 angeordnet worden, dies trotz fehlender Hinweise auf strafbare Handlungen. Von Wiederholungsgefahr habe keine Rede sein können. Der Beschwerdeführer sei entlassen worden und habe eine freiwillige Therapie angefangen.