2 3.2 Dem Beschwerdeführer wird in der Anklageschrift vom 4. September 2020 vorgeworfen was folgt: Sexuelle Handlungen mit einem Kind z.N. D.________; Tätlichkeiten evtl. einfache Körperverletzung, Beschimpfung sowie versuchte Nötigung z.N. E.________; Angriff, evtl. Raufhandel z.N. F.________; versuchte einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand sowie Drohung z.N. G.________; Beschimpfung z.N. H.________; Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Beschimpfung z.N. I.________; sexuelle Belästigung z.N. J.