6. In der Replik tätigt der Beschwerdeführer zumindest teilweise weitschweifende Ausführungen. Er bringt vor, es sei ihm gar nicht möglich, Beweise aus Geheimhaltungsbereichen zu produzieren oder beizubringen. Zudem gehöre er zu den Menschen, die als «Psychiatrieerfahrene» bezeichnet würden. Die Staatsanwaltschaft müsse nun ermitteln. Seine Gesundheit werde durch Kampfgase, Bestrahlungen und «Gralstests» ramponiert. Dies habe ihn finanziell fast ruiniert. Die Telefone würden abgehört. Eine «arme Gabi» sei entführt, ermordet und «zu Tode gefickt» worden. Die Beschuldigte habe das L.________ mit Überwachungselektronik überzogen.