3. Meinen letzten gültigen Schweizerpass, ausgestellt vom Kanton Tessin, im Original. […] Jemand soll behauptet haben, ich sei gar nicht Inhaber eines Passes, worauf eine unbekannte Täterschaft sich in Thun meinen Heimatschein habe herausgeben lassen! Tatsache ist jedenfalls, dass der Heimatschein, im Originalzustande und mit zwei Vermerken über Pass- und ID-Ausstellung, angebracht vom Kanton Tessin, so von mir selber bei der Einwohnerkontrolle im H.________ im Frühling 2002 hinterlegt worden ist, und dass ich daselbst im Oktober 2016, beim Zügeln nach I.________, lediglich ein gerissenes Faksimile davon zurückerhalten habe.