5. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, sind gemäss Art. 428 Abs. 1 StPO vom Beschwerdeführer zu tragen. 2 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.