1. Am 17. Juli 2020 erstattete D.________ Strafanzeige gegen A.________, B.________ und C.________. Er brachte unter anderem vor, an seinem früheren Arbeitsort bei der E.________ gemobbt worden zu sein. Zudem ist die Rede von einer unpfändbaren Rente resp. einem Schweigegeld, welches ihm auf illegale Weise weggenommen worden sei. Mit Verfügung vom 31. August 2020 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigten nicht an die Hand. Gegen die Nichtanhandnahme erhob D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. September 2020 fristgerecht Beschwerde.