1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau EO 20 591 vom 11. September 2020 wird aufgehoben. Fürsprecher D.________ wird als amtlicher Verteidiger der Beschwerdeführerin im Verfahren EO 20 591 eingesetzt. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.