_ ist als amtlicher Verteidiger der Beschwerdeführerin im Verfahren EO 20 591 einzusetzen. In Bezug auf die von der Beschwerdeführerin jedenfalls sinngemäss aufgeworfene Frage der Rechtsverzögerung, welche grundsätzlich nicht Prozessthema ist, bleibt auszuführen, dass der Beschwerdeführerin am 20. August 2020 mitgeteilt wurde, dass gegen sie eine strafrechtliche Untersuchung wegen gewerbsmässigen Betrugs eröffnet worden ist. Zudem hat die Staatsanwaltschaft bereits die Konti der Beschwerdeführerin gesperrt und die Banken zur Herausgabe der Bankunterlagen aufgefordert.