4 auszugehen, dass Fürsprecher D.________ angesichts dessen rasch einen Überblick hinsichtlich der Tatvorwürfe gewinnen wird und die Beschwerdeführerin effizient und umfassend verteidigen kann. Was die möglichen künftigen Fragen zur Gesamtstrafenbildung anbelangen, stellen sich diese nur, soweit der Widerruf des mit Urteil des Kantonalen Wirtschaftsgerichts Bern vom 30. Juni 2014 für eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten gewährten bedingten Vollzugs