verfüge über ausgezeichnete Aktenkenntnisse und beschäftige sich seit längerer Zeit mit der Beschwerdeführerin und der dieser vorgeworfenen Delikte. Aus Gründen der Prozessökonomie sei es angezeigt, dass sie die Beschwerdeführerin auch im nun hängigen Verfahren vertrete. Eine effiziente und umfassende Verteidigung, die den Überblick über sämtliche laufende Strafverfahren habe, liege auch im Interesse der Beschwerdeführerin. Zudem sei die Vertretung durch dieselbe Verteidigerin mit Blick auf mögliche künftige Fragen zur Gesamtstrafenbildung und zum Vollzug angezeigt.