Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 14. September 2020 persönlich Beschwerde. Sie beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Einsetzung von Fürsprecher D.________ als amtlichen Verteidiger. Rechtsanwältin B.________ verzichtete mit Stellungnahme vom 2. Oktober 2020 auf einen förmlichen Antrag. Die Staatsanwaltschaft reichte am 29. Oktober 2020 innert gewährter Fristerstreckung eine delegierte Stellungnahme ein.