1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen gewerbsmässigen Betrugs. Mit Verfügung vom 11. September 2020 wies die Staatsanwaltschaft den Antrag der Beschwerdeführerin vom 23. August 2020 um Einsetzung von Fürsprecher D.________ als amtlichen Verteidiger ab und setzte Rechtsanwältin B.________ mit Wirkung ab 20. August 2020 als amtliche Verteidigerin der Beschwerdeführerin ein. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 14. September 2020 persönlich Beschwerde.