5 der Vermögenswerte entschieden wird, braucht die Beschwerdekammer keine vertieftere Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen. Auch die Verhältnismässigkeit der Beschlagnahme ist zu bejahen: Um eine allfällige spätere Einziehung sicherzustellen, ist sie sowohl geeignet als auch erforderlich. Bis zum definitiven Entscheid über die Verwendung der Gelder, welcher spätestens mit Abschluss des Strafverfahrens erfolgen wird, ist es dem Beschwerdeführer auch zuzumuten, die Beschlagnahme hinzunehmen.