Bei den vorpolizeilichen Ermittlungen sei an seinem Domizil reger Personenverkehr festgestellt worden, wobei es sich jeweils um kurze Besuche von 10-20 Minuten gehandelt habe. Einer der Besucher sei am 19. März 2020 nach dem Verlassen der Wohnung angehalten worden. Er habe 10 g Marihuana, frisch verpackt in einem Plastiksäckchen und zusätzlichem Minigrip, auf sich getragen. In ihrer Gesamtheit betrachtet vermögen diese Indizien klar einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen, wonach der Beschwerdeführer von seinem Domizil aus Betäubungsmittel, namentlich Marihuana, vertreibt.